überliefert

In Geißlingen an der Steig sollte einst ein zum Tod Verurteilter zum Galgen geführt werden. Als der Zug am Richtplatz angekommen war, bat der arme Sünder die Richter, noch einmal zum Volke sprechen zu dürfen. Man gestattete ihm die Bitte. Da versicherte er zum letzten Male seine Unschuld vor allem Volk. „Zum Zeichen dessen wird eine Quelle aus diesem Felsen springen, sobald meine schuldlose Seele in den Himmel eingegangen ist.“

Kaum hatte der Henker das Urteil vollzogen, da rieselte aus dem Felsen unter dem Galgen ein Brünnlein hervor. Das Volk war erschüttert über dieses wunderbare Zeugnis von der Unschuld des Gerichteten, der Richter aber rief: „Herr, richte mich nicht, wie ich gerichtet habe!“

Noch heute läuft ein klares Bächlein vom Galgenberg bei Geißlingen ins Tal, das „Galgenbrünnele“.

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